Erträge und ihre steuerliche Wirkung

Was ist ein steuerliches Ergebnis bzw. was muss ich verstehen?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Auszahlung und dem zu versteuernden Ergebnis. 

Die jährlichen Auszahlungen werden direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen und sind nicht bei der Steuererklärung anzugeben. Nicht die jährlichen Auszahlungen, sondern das steuerliche Ergebnis der ENERTRAG Bürgerwind GmbH& Co. KG muss versteuert werden. Ihr Wohnsitzfinanzamt bekommt einmal im Jahr eine Mitteilung über Ihren Anteil am Gesamtergebnis der ENERTRAG Bürgerwind GmbH & Co. KG. Dieses wird im Rahmen Ihrer Steuerveranlagung automatisch berücksichtigt und mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Sie erhalten diese Mitteilung ebenfalls für Ihre Unterlagen.

Prognostizierter Auszahlungsverlauf

Die beabsichtigten jährlichen Auszahlungen an die Anleger steigen von 5 % auf 34 % im letzten Laufzeitjahr der Beteiligung. Die Zahlungen werden inder Regel im jeweiligen Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses an die Anleger ausgezahlt. Für das Geschäftsjahr 2016 erfolgt die Auszahlung in Abhängigkeit vom Beitrittsdatum zeitanteilig. Die folgende Grafik stellt die geplanten Auszahlungen über die gesamte Laufzeit dar. Weitere Details sind dem Prospekt zu entnehmen.

Steuerliche Wirkung

Die Hinweise zur steuerlichen Konzeption können nur allgemeiner Natur sein und lassen daher die individuelle steuerliche Situation des einzelnen Anlegers außer Betracht. Vor der Anlage sollte ein Anleger die konkreten Auswirkungen der Anlage auf seine steuerliche Situation überprüfen. Den Anlegern wird daher empfohlen, zu Fragen der steuerlichen Behandlung der Beteiligung an der Emittentin einen Steuerberater zu konsultieren.